Wenn ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Das ergibt sich aus Artikel 28 der DSGVO. Bei Netzarea bekommen Sie diesen Vertrag für jede relevante Leistung.
Was der AVV enthält:
Eine genaue Beschreibung der Leistung und der Art der verarbeiteten Daten. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die wir zum Schutz der Daten umsetzen. Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern mit einer vollständigen Liste aller eingesetzten Partner. Informationspflichten bei Datenpannen und Rechte der betroffenen Personen.
Unsere Unterauftragsverarbeiter sind ausschließlich in Deutschland ansässig. Wir arbeiten mit Rechenzentrumspartnern, die ISO 27001 zertifiziert sind und deren Infrastruktur sich am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt am Main befindet.
Wie Sie den AVV erhalten: Sobald Ihre Leistung eingerichtet ist, stellen wir den AVV über das Kundenportal bereit. Der Vertrag ist individuell auf Ihre gebuchte Leistung zugeschnitten. Falls Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Anwaltskanzlei den AVV vorab prüfen möchte, schicken wir Ihnen gerne eine Vorabversion.